Das geplante EU-Gentechnikrecht verstößt laut einem aktuellen Gutachten gegen das Vorsorgeprinzip der Europäischen Union. Der Verordnungsentwurf zur Regelung neuer genomischer Techniken (NGT) wurde von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben und kritisiert die Privilegierung von NGT-Organismen der ersten Kategorie im Vergleich zu herkömmlich gentechnisch veränderten Organismen. Insbesondere wird bemängelt, dass für Pflanzen der ersten Kategorie keine Risikoprüfungen vorgesehen sind und eine Kennzeichnungspflicht fehlt. Dies birgt potenzielle Risiken und beeinträchtigt die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher.
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Gutachten: EU-Kommission ignoriert Risiken bei NGT-Pflanzen
Laut dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollen Pflanzen der ersten Kategorie keiner Risikoprüfung unterzogen werden. Das Gutachten kritisiert diese Vorgehensweise als „blind gegenüber potenziellen Risiken von NGT-Pflanzen der Kategorie 1“. Es wird argumentiert, dass eine solche Gesetzgebung eine unzureichende Absicherung gegen mögliche Gefahren darstellt und den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt gefährdet.
Das vorliegende Gutachten stellt fest, dass bisher keine wissenschaftlichen Nachweise dafür vorliegen, dass NGT-Pflanzen der ersten Kategorie grundsätzlich geringere Risiken aufweisen als NGT-Pflanzen der zweiten Kategorie. Diese Tatsache wirft Bedenken hinsichtlich des Verzichts auf eine Kennzeichnungspflicht auf, da dadurch mögliche Gefahren für Verbraucher nicht erkennbar wären. Es ist wichtig, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt und Verbraucher die Möglichkeit haben, bewusste Entscheidungen über den Konsum von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu treffen.
Die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts sieht vor, dass keine Risikoprüfungen für Pflanzen der ersten Kategorie durchgeführt werden müssen. Diese Regelung birgt das Risiko, dass selbst nach Feststellung einer Gefährlichkeit keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Da eine Kennzeichnungspflicht nicht vorgesehen ist, besteht die Gefahr, dass die betroffenen Produkte nicht mehr erkennbar sind und somit potenzielle Risiken für Verbraucher und Umwelt bestehen.
Umfrage: Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln gefordert
In einer Umfrage im Auftrag von Foodwatch sprachen sich 92 Prozent der befragten Verbraucher für eine Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln aus. Unabhängig von der angewandten Technologie fordern die Verbraucher klare Informationen über genetische Veränderungen in Lebensmitteln. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen den Wunsch der Verbraucher nach Transparenz und ihrer Bereitschaft, informierte Entscheidungen beim Lebensmittelkauf zu treffen.
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Verbraucher ein starkes Interesse an einer deutlichen Kennzeichnung und einer umfassenden Risikoprüfung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben. Die Verbraucher möchten die Möglichkeit haben, informierte Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen und erwarten eine verlässliche Einschätzung möglicher Risiken. Eine transparente Kennzeichnung und eine gründliche Risikoprüfung sind daher unerlässlich, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und ihre Bedenken zu adressieren.
AbL verlangt Einsatz für strikte Gentechnik-Regulierung
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ruft den Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir dazu auf, sich vehement für eine strikte Regulierung aller neuartigen gentechnisch veränderten Pflanzen einzusetzen und den Verordnungsentwurf der EU-Kommission abzulehnen. Eine solche Regulierung ist unerlässlich, um mögliche Risiken und Nebenwirkungen dieser Pflanzen zu untersuchen und zu minimieren. Darüber hinaus ist es von großer Bedeutung, die bestehenden gentechnikfreien Anbaumethoden zu erhalten und zu unterstützen.
Die AbL macht deutlich, dass die bestehende gentechnikfreie konventionelle und ökologische Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten nicht gefährdet werden dürfen. In ihrer Stellungnahme werden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, die ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass gentechnikfreie Wertschöpfungsketten erhalten bleiben. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Landwirte, die bewusst gegen den Einsatz von Gentechnik entschieden haben, weiterhin unterstützt werden, um die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher zu erhalten und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.
Verstoß gegen Vorsorgeprinzip: EU-Gentechnikrechtsentwurf in der Kritik
Das vorliegende Rechtsgutachten verdeutlicht die mangelnde Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips im Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken. Um die Sicherheit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu gewährleisten, sollten verpflichtende Risikoprüfungen durchgeführt werden. Eine klare Kennzeichnungspflicht ist ebenfalls erforderlich, um Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, bewusste Entscheidungen über den Konsum solcher Produkte zu treffen.
Die starke Forderung der Verbraucher nach einer Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel zeigt, dass ihre Entscheidungsfreiheit respektiert werden muss. Indem sie klare Informationen über die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln erhalten, können sie bewusste Entscheidungen treffen und ihre Präferenzen zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, die bestehende gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu schützen, um den Verbrauchern eine breite Palette an Produkten anzubieten, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Die Forderung, dass Bundesagrarminister Özdemir den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Regelung neuer genomischer Techniken ablehnt, ist nachvollziehbar. Es ist wichtig, den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten und gleichzeitig die gentechnikfreie Landwirtschaft und ihre Wertschöpfungsketten zu erhalten. Dies kann durch die Durchführung von Risikoprüfungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel und eine Kennzeichnungspflicht erreicht werden. Es ist daher entscheidend, dass sich Bundesagrarminister Özdemir für diese Ziele einsetzt und den Verordnungsentwurf ablehnt.