Gentechnisch veränderte Maissorten von der EU-Kommission freigegeben

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Eine neue Regelung der EU-Kommission betrifft den Umgang mit gentechnisch veränderten Maissorten: Diese dürfen nun importiert werden, dürfen jedoch nicht in der EU angebaut werden. Um diese Zulassung zu erhalten, mussten strenge Prüfverfahren durchlaufen werden, um die Verbrauchersicherheit in Bezug auf Lebens- und Futtermittel zu gewährleisten.

Importgenehmigung für genetisch modifizierte Maissorten und Pflanzen in der EU

Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung bekanntgegeben, drei verschiedene Maissorten, die genetisch verändert wurden, für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel zuzulassen. Gleichzeitig wurden die Zulassungen für drei Sojabohnenpflanzen und eine Baumwollpflanze erneuert. Diese Zulassungen haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verwendung dieser genetisch veränderten Pflanzen auf den Import aus Drittländern beschränkt ist und ein Anbau innerhalb der EU nicht gestattet ist.

Gemäß den Angaben der Kommission haben die gentechnisch veränderten Pflanzen ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihre positive Bewertung veröffentlicht und bestätigt, dass diese Pflanzen den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

Eine der Maissorten, die durch genetische Manipulation entwickelt wurden, zeigt eine Resistenz gegen Schädlinge wie den Zuckerrohrbohrer und den Baumwollkapselbohrer. Die Europäische Kommission plant außerdem einen Gesetzesvorschlag, der bestimmte genetisch veränderte Pflanzen von den strengen Gentechnikregeln der EU ausnimmt. Eine offizielle Präsentation dieses Vorhabens ist jedoch erst für den Juli vorgesehen.

Konkret besagen die geplanten Regeln, dass Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere von den EU-Gentechnikregeln befreit werden, sofern die daraus entstandenen Sorten auch mittels konventioneller Methoden wie Kreuzung oder Auslese hätten entwickelt werden können. Solche Züchtungen würden nach den Plänen in die Kategorie 1 der Pflanzen fallen, die durch neue Techniken (NGT) entstanden sind. Die strengen Gentechnikregeln sollen jedoch für den Bereich der Biolandwirtschaft weiterhin gültig bleiben.

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